Papiere und Ausrüstung

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Bei ausländischen Booten müssen folgende Dokumente an Bord sein  (Kopien werden von den Carabinieri nicht anerkannt):
- Personalausweis
- Sportbootführerschein-Binnen
- Nachweis über eine Bootshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mia      Lire (1,5Mio.DM). Anerkannt wird entweder die Originalpolice oder die beim Versicherer erhältliche „Blaue Versicherungskarte“. Das Cer tificato di Assicurazione“ bestätigt, daß Versicherungschutz   besteht.

- Bootsdokumente; alle nach deutschen Vorschriften erteilten amtlichen oder amtlich anerkannten Dokumente werden am Gardasee akzeptiert. Dazu zählen: „Ausweis über das   Kleinfahrzeug“ eines deutschen Wasser- und Schifffahrtsamtes ,
Flaggenzertifikat“ des Bundesamtes   für Seeschifffahrt und Hydrographie. „Internationaler   Bootsschein“ der Wassersportverbände oder des ADAC.

Das Boot muß – wie in Deutschland – beiderseits das dem Bootsdokument entsprechende Kennzeichen führen. Im eigenen Interesse und zur eigenen Sicherheit sollte eine Mindestausrüstung an Bord sein. Laut Artikel 20/3 des Gesetzes „Regolamento di sicurezza per la navigatione da porto“ vom 15.09.1977“ unterliegen unter italienischer Flagge fahrende Wassersportfahrzeuge innerhalb italienischer Hoheitsgewässer einer Sicherheitsausrüstungspflicht. Im Ausland registrierte Wassersportfahrzeuge müssen den Ausrüstungsbestimmungen des Heimatlandes entsprechen“.

Hier beginnt das Problem, denn in Deutschland gibt es keine Vorschriften über eine Sicherheitsausrüstung für Sportboote. Nicht jeder Carabinieri nimmt diesen Sachverhalt zur Kenntnis. Deshalb entwickelte der ADAC im Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden ein sogenanntes „Certificato“, in dem bescheinigt wird, daß deutsche Skipper von den italienischen Sicherheitsausrüstungen befreit sind. Lediglich eine Mindestausrüstung muß an Bord mitgeführt werden (siehe Boote 1/98). Dazu zählt: Eine Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person, ein Feuerlöscher, rote pyrotechnische Signalmittel, eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien und ein Erste-Hilfe-Set.

Das „Certificato“ wird vom ADAC und vom DMYV nur in Verbindung mit Internationalen Bootsschein auf Antrag vergeben. Bei Kontrollen kann es hilfreich sein,  vorgeschrieben ist es nicht!    
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