Bei ausländischen Booten müssen folgende Dokumente an Bord
sein (Kopien werden von den Carabinieri nicht anerkannt):
- Personalausweis
- Sportbootführerschein-Binnen
- Nachweis über eine
Bootshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mia
Lire (1,5Mio.DM). Anerkannt wird entweder die Originalpolice oder die beim Versicherer erhältliche Blaue Versicherungskarte.
Das Cer tificato di Assicurazione bestätigt,
daß Versicherungschutz besteht.
- Bootsdokumente; alle nach deutschen Vorschriften
erteilten amtlichen oder amtlich anerkannten
Dokumente werden am Gardasee akzeptiert. Dazu
zählen: Ausweis über das Kleinfahrzeug
eines deutschen Wasser- und Schifffahrtsamtes ,
Flaggenzertifikat des
Bundesamtes für
Seeschifffahrt und Hydrographie. Internationaler
Bootsschein der Wassersportverbände oder des ADAC.
Das Boot muß wie in Deutschland
beiderseits das dem Bootsdokument entsprechende Kennzeichen führen. Im eigenen Interesse
und zur eigenen Sicherheit sollte eine Mindestausrüstung an Bord sein. Laut Artikel 20/3
des Gesetzes Regolamento di sicurezza per la navigatione da porto vom
15.09.1977 unterliegen unter italienischer Flagge fahrende Wassersportfahrzeuge
innerhalb italienischer Hoheitsgewässer einer Sicherheitsausrüstungspflicht. Im Ausland
registrierte Wassersportfahrzeuge müssen den Ausrüstungsbestimmungen des Heimatlandes
entsprechen.
Hier beginnt das Problem, denn in Deutschland gibt es
keine Vorschriften über eine Sicherheitsausrüstung für Sportboote. Nicht jeder
Carabinieri nimmt diesen Sachverhalt zur Kenntnis. Deshalb entwickelte der ADAC im
Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden ein sogenanntes Certificato, in
dem bescheinigt wird, daß deutsche Skipper von den italienischen Sicherheitsausrüstungen
befreit sind. Lediglich eine Mindestausrüstung muß an Bord mitgeführt werden (siehe
Boote 1/98). Dazu zählt: Eine Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person, ein
Feuerlöscher, rote pyrotechnische Signalmittel, eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien und
ein Erste-Hilfe-Set.
Das Certificato
wird vom ADAC und vom DMYV nur in Verbindung mit Internationalen Bootsschein auf Antrag
vergeben. Bei Kontrollen kann es hilfreich sein, vorgeschrieben ist es nicht!

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