Bühler Hacht´n

Die Geschichte

Satzung für die Ermerdorfer



Satzung für die Ermerdorfer

Seit 1992 wird das "Bühler Gefühl" von einem "Obersten Bühler Rat" gepflegt.

Die Bühler hatten ja schon vorher Wind bekommen, dass die Ermerdorfer etwas vorhaben. Eine Fahne wollten sie den Kameraden aus Bühl schenken.

Die Bühler drehten den Spieß um und erließen für den Grenznachbarn eine Satzung.  

Die Satzung hatte zehn Punkte die beinhalteten:

1. Jeder der die Grenze am Grom beim "Russn" passieren will, muß sein Haupt dreimal zum Osten verneigen und um Einlaß bitten.

2. Die Dauergrenzbenützer müssen zweimal im Jahr auf die Viehwaage. Werden 100 Pfund des Körpergewichts überschritten, so ist das Mehrgewicht mit Fastnachtshühner, Herbsthühner, Eier oder mageren Schinken aufzuwiegen.

3. Das Rauschen des Baches ist am 1. Dezember jeden Jahres mit einer Gans und 5 Metzen Korn zu entlohnen.

4. Für die Benutzung der Bühler Straße mit Pferdestärken ist einmal jährlich für jede PS ein Krug Bier zu geben.

5. Wenn eingeheiratet wird, muß derjenige oder diejenige zuerst eine Genehmigung der Bühler einholen. Wenn dies erteilt ist, wird dem Eingebügerten ans Herz gelegt ein "fürstliches Mahl zu geben.

6. Für das entlanggehen am "Gassl" muß jeden Samstag um 3 Uhr nachmittags von einem Ermerdorfer gekehrt werden.

7. Für das Hinauf- und Hinabfahren der Bahnbrücke ist jährlich ein Weihnachtwecken abzuliefern.

8. Für kneippische Anwendungen am Weiher und Bach werden pro Besuch 2 Pfund Schweineschmalz (für Schmalzwickel) und eine Galone Katoffelschnapps auferlegt.

9. Für die ganzjährige Besichtigung der Schloßanlage ist ein Ermerdorfer-Mauerer das ganze Jahr zur Erhaltung des Gutes zur Verfügung zu stellen.

10. Jeder der die Anordnungen befolgt, darf am jährlichen "Bühler-Fest" bei freiem Trunk und Kost teilnehmen.


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