Satzung für die Ermerdorfer
Seit 1992 wird das "Bühler
Gefühl" von einem "Obersten Bühler Rat" gepflegt.
Die Bühler hatten ja schon vorher Wind
bekommen, dass die Ermerdorfer etwas vorhaben. Eine Fahne wollten sie den
Kameraden aus Bühl schenken.
Die Bühler drehten den Spieß um und erließen
für den Grenznachbarn eine Satzung.
Die Satzung hatte zehn Punkte die
beinhalteten:
1. Jeder
der die Grenze am Grom beim "Russn" passieren will, muß
sein Haupt dreimal zum Osten verneigen und um Einlaß bitten.
2. Die
Dauergrenzbenützer müssen zweimal im Jahr auf die Viehwaage. Werden
100 Pfund des Körpergewichts überschritten, so ist das Mehrgewicht
mit Fastnachtshühner, Herbsthühner, Eier oder mageren Schinken
aufzuwiegen.
3. Das
Rauschen des Baches ist am 1. Dezember jeden Jahres mit einer Gans und
5 Metzen Korn zu entlohnen.
4. Für
die Benutzung der Bühler Straße mit Pferdestärken ist einmal jährlich
für jede PS ein Krug Bier zu geben.
5. Wenn
eingeheiratet wird, muß derjenige oder diejenige zuerst eine
Genehmigung der Bühler einholen. Wenn dies erteilt ist, wird dem
Eingebügerten ans Herz gelegt ein "fürstliches Mahl zu geben.
6. Für
das entlanggehen am "Gassl" muß jeden Samstag um 3 Uhr
nachmittags von einem Ermerdorfer gekehrt werden.
7. Für
das Hinauf- und Hinabfahren der Bahnbrücke ist jährlich ein
Weihnachtwecken abzuliefern.
8. Für
kneippische Anwendungen am Weiher und Bach werden pro Besuch 2 Pfund
Schweineschmalz (für Schmalzwickel) und eine Galone Katoffelschnapps
auferlegt.
9. Für
die ganzjährige Besichtigung der Schloßanlage ist ein
Ermerdorfer-Mauerer das ganze Jahr zur Erhaltung des Gutes zur Verfügung
zu stellen.
10. Jeder
der die Anordnungen befolgt, darf am jährlichen "Bühler-Fest"
bei freiem Trunk und Kost teilnehmen.
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