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Bau-Abschluß noch vor Volksfest-Beginn

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Bauarbeiten im Zeitplan

FLitZ beitragsfreier Strassenausbau möglich

Mangelnde Bürgerinfo

Auftrag vergeben

Stellungnahme der CSU


Vom CSU-Ortsverband

FLitZ zu den Ausbaubeiträgen

Bürgerversammlung


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Kurznachrichten Woffenbach

Kurznachrichten Stauf

Sanierung der Schloß- und Bühlerstraße in Woffenbach
 
Strassenausbau Schlossstraße                   
Pressemitteilung FLitZ vom 7.4.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Woffenbach haben sich Bewohner an FLitZ gewandt, da sie sich zum Thema "Ausbau der Schloßstraße in Woffenbach" nur unzureichend informiert sehen. Statt mit den Anliegern bereits im Vorfeld die verschiedenen Ausbaumöglichkeiten - auch beitragsfreie - zu erörtern, werden diese vor die Tatsache eines beitragspflichtigen Straßenausbaus gestellt. Wir von FLitZ sind der Auffassung, daß auch ein Ausbau möglich ist, der für die Anlieger keinerlei Kosten verursacht und mindestens für die nächsten 25 Jahre seine Aufgabe wieder voll erfüllt. Aus diesem Grund haben wir eine Anfrage an die Stadt Neumarkt gestellt, hierzu leider keine befriedigende Antwort erhalten (Hier ist insoweit auch der csU zuzustimmen welche feststellt, daß die Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation von OB Thumann mindestens genauso schlecht ist, wie dies unter EX-OB Karl der Fall war.).

Den Sachverhalt können Sie untenstehendem mail-Verkehr entnehmen.
Damit ist festzustellen: Bei gutem Willen des OB Thumann und der Stadtspitze ist es möglich, die Schloßstraße ohne Kostenbelastung der Anlieger, beitragsfrei auszubauen. Dadurch, daß der Straßenunterbau nicht mit erneuert wird, ist auch die Kostenbelastung der Stadt wohl nur unbedeutend höher, als bei einem Vollausbau. Unter der Voraussetzung, daß ein Vollausbau gewünscht wird, läßt sich die Beitragshöhe im Sinne der Anlieger und rechtlich nicht zu beanstanden, dadurch senken, daß die Schloßstraße als Hauptverkehrsstraße eingestuft wird.

Die Wählergemeinschaft FLitZ bittet um Berichterstattung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Ries
1.Vorsitzender FlitZ e.V.

Dietrichstr. 10
92318 Neumarkt
Tel.: 09181/32208
mail: dieterries@arcor.de
hp: www.flitz-neumarkt.de

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Antwort an die Anlieger:

Dieter Ries schrieb:

> Sehr geehrter Herr .......
> Unten sehen Sie die Antwort der Stadt Neumarkt. Diese Verweisung auf die BV erschwert natürlich für die Anlieger eine vorherige eingehende Information und Vorbereitung. Deshalb aus meiner Sicht eine grundsätzliche beitragsrechtliche Beurteilung:

* Grundsätzlich ist es möglich, eine Straße auch so zu "reparieren" ( auch großflächig zu "sanieren" ), daß Beiträge nicht erhoben werden müssen. Vom Bay.VGH ist z.B. anerkannt worden, daß die Aufbringung eines neuen Belages mit etwa 8 - 10 cm Dicke ( Verschleißschicht ) beitragsmäßig nicht auf die Anlieger umgelegt werden muß. Dies könnte bei gutem Willen des UPW/FW OB Thumann und der Verwaltungs-Stadtspitze mit einer entsprechenden Ausschreibung und Bauausführung erfolgen. Die Anlieger bräuchten dann nicht mit Straßenausbaubeiträgen belastet werden.

Dies hätte im Zuge der Gleichbehandlung jedoch auch zur Folge, daß -soweit möglich- auch alle anderen Straßen (Anlieger-etc-Straßen) so "repariert" werden müssten. Denn eine solche "Sanierung" ( Aufbringung einer neuen Verschleißschicht mit ca. 8-10 cm Dicke ) wurde vom VGH als noch-Reparatur und damit beitragsfrei abgehandelt. Auf Dauer würde eine solche Verfahrensweise das Stadtsäckel natürlich zusätzlich belasten ( Anm.: was erst durchzurechnen wäre ), wäre meines Erachtens aber bei der vorherrschenden Finanzlage der Stadt problemlos machbar.

* Es stellt sich aber auch die Frage, ob bei einer Gesamtbetrachtung die Kosten, welche auf die Stadt zukommen, bei einer lediglich neuen Verschleißschicht insgesamt nicht sogar weniger sind als wenn der gesamte Unterbau mit erneuert wird. Die Stadt wird zwar argumentieren, daß der Unterbau mit erneuert werden muß, da kaputt. Aber bereits nach ca. 20 - 25 Jahren darf der Unterbau schon wieder beitragspflichtig erneuert werden - so die Rechtsprechung. Und mit dem bisherigen "schlechten" Unterbau hat die Straße ja mindestens genauso lange gehalten. Besonders einfach machbar wäre dies, wenn im Zuge dieser "Reparatur" noch Ver- und Entsorgungsleitungen mit erneuert würden. Denn dann würde ein Teil der Straßenwiederherstellung sogar mit der Verbesserung des Straßenuntergrunds einhergehen. So könnte z.B. bei neuen Kanalleitungen etwa 1,20 - 1,50 m Straßenbreite, bei Wasserleitungen etwa 0,80 bis 1,20 m Straßenbreiten, den jeweiligen Leitungsmaßnahmen zugerechnet werden.

* Grundsätzlich gilt jedoch, daß es sich um eine beitragsfähige Maßnahme handelt, wenn der Straßenuntergrund erneuert wird oder Straßenteile neu geschaffen werden, welche zu einer Verbesserung des bisherigen Zustandes beitragen. Dies sind beispielsweise neue Straßenentwässerungen, Sinkkästen, Straßeneinfassungen, Anlage von Straßenbegleitgrün etc. Geht diese "Reparatur" soweit, handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen. * Bei gutem Willen wäre also eine beitragsfreie Reparatur durchaus möglich.

* Hat sich die Stadt jedoch dazu entschlossen ( und dazu ist sie berechtigt per mehrheitlichem Ratsbeschluß ), einen beitragspflichtigen Ausbau durchzuführen, sind meines Erachtens die o.g. Breiten und daraus resultierenden Kosten der Sanierungsmaßnahme für ggfls. erneuerte Leitungen, von den beitragspflichtigen Kosten abzuziehen. Ich meine aber gelesen zu haben, daß ein Gericht auch einmal eine andere Meinung hierzu ( volle Beitragspflicht auch des entsprechenden Straßenuntergrundes, nicht jedoch der Gräben ) vertreten hat.

* Zur Einstufung ist zu sagen, daß auch hier der UPW/FW OB Thumann und seine Stadtspitze einen "gewissen" Beurteilungsspielraum haben, der vor Gericht nur daraufhin nachgeprüft werden kann, ob dieser Rahmen überschritten wurde. Es gilt jedoch der Grundsatz, daß Anliegerstraßen eigentlich nur den Anliegern dienen, der Vorteil also in der Anfahrbarkeit und damit auch Bebaubarkeit liegt. Die Haupterschließungsstraßen dienen der "Sammlung" der reinen Anliegerstraßen. Die dürfte m.E. bei den größeren links oder rechts abzweigenden Seitenstraßen der Fall sein. Bei Hauptverkehrsstraßen wird der Anliegerfaktor zugunsten des Durchleitungsfaktors des Verkehrs ( die schnelle Durch- oder Ableitung des Verkehrs ist vorgegebenes Ziel ) erheblich zurückgedrängt oder ganz verdrängt.

* Immer einen guten Willen vorausgesetzt, könnte hier also problemlos eine Hauptverkehrsstraße angenommen werden. Bei Hauptverkehrsstraßen übernimmt die Stadt 70 % der "beitragsfähigen" Kosten, bei Haupterschließungsstraßen nur 50 %.

* Von Interesse könnte auch sein, zu welchem Beitrag die Anlieger der Straßenerneuerungen im Stadtkern herangezogen wurden, gerade weil ein Großteil dieser Kosten bezuschußt wurde, wäre nur mehr ein kleiner Kostenanteil auf die Grundeigentümer getroffen. Meines Wissens wurde hier aber auf Anliegerbeiträge verzichtet.

* Sie sehen, es wäre zu Gunsten der beitragpflichtigen Grundstücksbesitzer durchaus sehr viel rechtlicher Spielraum möglich - wenn denn ein guter Wille vorhanden ist. Dies darf aber aufgrund der bisherigen Äußerungen bezweifelt werden. Die Stadt braucht schließlich Geld, um andere Projekte mit zu finanzieren, wie die Stadthalle oder zumindest teilweise rechtswidrige Subventionen an Ärzte ( siehe z.B. Ärztezentrum-Tiefgaragen, oder noch beim Petitonsausschuß das Metzenauer-Grundstück an Dr. Hoffmann und die künftig zu erwartenden "Subventionen für die Erschließung des geplanten Einkaufszentrums, welches jetzt ja so schon "Fachmarktzentrum heißt etc. ). Ich hoffe, daß ich Ihnen mit meinen kleinen Ausführungen zum Straßenausbaubeitrag ein bißchen weiter geholfen habe. Hätte die Stadt hier schon konkrete Antworten auf meine Fragen gegeben, hätte durchaus schon Konkreteres dazu gesagt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Ries
Quelle: www.flitz-neumarkt.de




Pressemitteilung CSU-Ortsverband Woffenbach

Mangelnde Bürgerinformation für die Anlieger der Schlossstraße

05.04.2007. Die Informationspolitik der Stadt bezüglich der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen der Schloßstraße in Woffenbach weißt erhebliche Defizite auf. „Die Anwohner der Schloßstraße beschweren sich über die Salamitaktik hinsichtlich der Informationen Seitens der Verantwortlichen der Stadt“, erklärt der Vorsitzende des CSU-Ortsverbandes Woffenbach, Maximilian Federhofer. „Im Oberbürgermeisterwahlkampf wurde der CSU-Fraktion und dem damaligen Oberbürgermeister Alois Karl aus Wahlkampfkalkül mangelnde Transparenz in ihrer Arbeit vorgeworfen. Die derzeitige Informationspolitik hätte sich die CSU aus Respekt dem Bürger gegenüber jedoch niemals erlaubt“, sagte Federhofer. Oberbürgermeister Thomas Thumann lasse weder Offenheit noch Transparenz den Bürgern gegenüber erkennen. Im Augenblick werde vielmehr nach dem Prinzip verfahren, die Anwohner zwar bezahlen zu lassen, jedoch bei den Informationen zu sparen.

Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat der CSU-Ortsverband die Stadt aufgefordert, die Bürger im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen zu einer Bürgerversammlung einzuladen. Mitte Februar diesen Jahres hat die CSU-Woffenbach Verbesserungsvorschläge bezüglich der Sanierungsarbeiten an die Stadt gegeben. Anschließend hat der CSU-Ortsverband, der die Anwohner in einem Informationsschreiben über die anstehende Entscheidung im Stadtrat aufklärte. „Spätestens der Andrang bei der Stadtratssitzung am 1. März hätte Oberbürgermeister Thomas Thumann aufrütteln müssen, die Bürger nun besser zu informieren“, betonte der CSU-Ortsvorsitzende. Erneut wurde gefordert, diesmal von CSU-Fraktionsvorsitzenden Ferdinand Ernst, schnellstens eine Bürgerversammlung einzuberufen. Doch anstatt die Bürger nun endlich in der gebotenen Weise aufzuklären, rollten zunächst die Bagger für die Vorarbeiten  an. Auf erneute Nachfrage des CSU-Ortsverbandes durch CSU-Stadtrat Herbert Fischer wurde, nun knapp zwei Monate später, der 26. April in Aussicht für eine Bürgerversammlung gestellt.

Derzeit beschränkt sich der Informationsfluss laut Federhofer nur auf Eigeninitiative der Anwohner selbst. Durch Telefonate können diese einen ungefähren Wert, der zu erwartenden Kosten erfragen. „Die Woffenbacher begrüßen die Sanierung der Schloßstraße, die durch den eklatant schlechten Zustand mehr als notwendig ist. Diese Akzeptanz fördert jedoch die derzeitige Informationspolitik in keiner Weise“, erklärte Maximilian Federhofer. Die Bürger seien bereit, ihren Teil zu leisten, jedoch hätten diese ein Recht darauf, über die Kosten und die noch offenen Fragen endlich aufgeklärt zu werden.

Maximilian Federhofer

CSU-Ortsvorsitzender Woffenbach

 

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