Bau-Abschluß noch vor
Volksfest-Beginn
Fotos vom Ausbau
Bauarbeiten im Zeitplan
FLitZ beitragsfreier
Strassenausbau möglich
Mangelnde Bürgerinfo
Auftrag vergeben
Stellungnahme der CSU
Vom CSU-Ortsverband
FLitZ zu den Ausbaubeiträgen
Bürgerversammlung
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Kurznachrichten Woffenbach
Kurznachrichten Stauf
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Sanierung der Schloß- und
Bühlerstraße in Woffenbach
Strassenausbau
Schlossstraße
Pressemitteilung FLitZ vom 7.4.2007
Sehr
geehrte Damen und Herren,
aus Woffenbach haben sich Bewohner an FLitZ gewandt, da sie sich zum
Thema "Ausbau der Schloßstraße in Woffenbach" nur unzureichend
informiert sehen. Statt mit den Anliegern bereits im Vorfeld die
verschiedenen Ausbaumöglichkeiten - auch beitragsfreie - zu
erörtern, werden diese vor die Tatsache eines beitragspflichtigen
Straßenausbaus gestellt. Wir von FLitZ sind der Auffassung, daß auch ein
Ausbau möglich ist, der für die Anlieger keinerlei Kosten verursacht und
mindestens für die nächsten 25 Jahre seine Aufgabe wieder voll erfüllt.
Aus diesem Grund haben wir eine Anfrage an die Stadt Neumarkt gestellt,
hierzu leider keine befriedigende Antwort erhalten (Hier ist
insoweit auch der csU zuzustimmen welche feststellt, daß die
Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation von OB Thumann mindestens
genauso schlecht ist, wie dies unter EX-OB Karl der Fall war.).
Den Sachverhalt können Sie untenstehendem mail-Verkehr entnehmen.
Damit ist festzustellen: Bei gutem Willen des OB Thumann und der
Stadtspitze ist es möglich, die Schloßstraße ohne Kostenbelastung der
Anlieger, beitragsfrei auszubauen. Dadurch, daß der Straßenunterbau
nicht mit erneuert wird, ist auch die Kostenbelastung der Stadt wohl nur
unbedeutend höher, als bei einem Vollausbau. Unter der Voraussetzung,
daß ein Vollausbau gewünscht wird, läßt sich die Beitragshöhe im Sinne
der Anlieger und rechtlich nicht zu beanstanden, dadurch senken, daß die
Schloßstraße als Hauptverkehrsstraße eingestuft wird.
Die
Wählergemeinschaft FLitZ bittet um Berichterstattung. Für Rückfragen
stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen
Grüßen
Dieter Ries
1.Vorsitzender FlitZ e.V.
Dietrichstr. 10
92318 Neumarkt
Tel.: 09181/32208
mail:
dieterries@arcor.de
hp:
www.flitz-neumarkt.de
_______________________________________________________________
Antwort an die Anlieger:
Dieter Ries schrieb:
> Sehr geehrter Herr
.......
> Unten sehen Sie die Antwort der Stadt Neumarkt. Diese Verweisung auf
die BV erschwert natürlich für die Anlieger eine vorherige eingehende
Information und Vorbereitung. Deshalb aus meiner Sicht eine
grundsätzliche beitragsrechtliche Beurteilung:
* Grundsätzlich ist es möglich, eine Straße auch so zu
"reparieren" ( auch großflächig zu "sanieren" ), daß Beiträge nicht
erhoben werden müssen. Vom Bay.VGH ist z.B. anerkannt worden, daß die
Aufbringung eines neuen Belages mit etwa 8 - 10 cm Dicke (
Verschleißschicht ) beitragsmäßig nicht auf die Anlieger umgelegt
werden muß. Dies könnte bei gutem Willen des UPW/FW OB Thumann und der
Verwaltungs-Stadtspitze mit einer entsprechenden Ausschreibung und
Bauausführung erfolgen. Die Anlieger bräuchten dann nicht mit
Straßenausbaubeiträgen belastet werden.
Dies hätte im Zuge
der Gleichbehandlung jedoch auch zur Folge, daß -soweit möglich- auch
alle anderen Straßen (Anlieger-etc-Straßen) so "repariert" werden
müssten. Denn eine solche "Sanierung" ( Aufbringung einer neuen
Verschleißschicht mit ca. 8-10 cm Dicke ) wurde vom VGH als
noch-Reparatur und damit beitragsfrei abgehandelt. Auf Dauer würde eine
solche Verfahrensweise das Stadtsäckel natürlich zusätzlich belasten (
Anm.: was erst durchzurechnen wäre ), wäre meines Erachtens aber bei der
vorherrschenden Finanzlage der Stadt problemlos machbar.
* Es stellt sich aber
auch die Frage, ob bei einer Gesamtbetrachtung die Kosten, welche auf
die Stadt zukommen, bei einer lediglich neuen Verschleißschicht
insgesamt nicht sogar weniger sind als wenn der gesamte Unterbau mit
erneuert wird. Die Stadt wird zwar argumentieren, daß der Unterbau
mit erneuert werden muß, da kaputt. Aber bereits nach ca. 20 - 25 Jahren
darf der Unterbau schon wieder beitragspflichtig erneuert werden
- so die Rechtsprechung. Und mit dem bisherigen "schlechten"
Unterbau hat die Straße ja mindestens genauso lange gehalten. Besonders
einfach machbar wäre dies, wenn im Zuge dieser "Reparatur" noch Ver- und
Entsorgungsleitungen mit erneuert würden. Denn dann würde ein Teil der
Straßenwiederherstellung sogar mit der Verbesserung des
Straßenuntergrunds einhergehen. So könnte z.B. bei neuen Kanalleitungen
etwa 1,20 - 1,50 m Straßenbreite, bei Wasserleitungen etwa 0,80 bis 1,20
m Straßenbreiten, den jeweiligen Leitungsmaßnahmen zugerechnet werden.
* Grundsätzlich gilt
jedoch, daß es sich um eine beitragsfähige Maßnahme handelt, wenn der
Straßenuntergrund erneuert wird oder Straßenteile neu geschaffen werden,
welche zu einer Verbesserung des bisherigen Zustandes beitragen. Dies
sind beispielsweise neue Straßenentwässerungen, Sinkkästen,
Straßeneinfassungen, Anlage von Straßenbegleitgrün etc. Geht diese
"Reparatur" soweit, handelt es sich um beitragspflichtige
Verbesserungsmaßnahmen. *
Bei gutem Willen wäre
also eine beitragsfreie Reparatur durchaus möglich.
* Hat sich die Stadt
jedoch dazu entschlossen ( und dazu ist sie berechtigt per
mehrheitlichem Ratsbeschluß ), einen beitragspflichtigen Ausbau
durchzuführen, sind meines Erachtens die o.g. Breiten und daraus
resultierenden Kosten der Sanierungsmaßnahme für ggfls. erneuerte
Leitungen, von den beitragspflichtigen Kosten abzuziehen. Ich meine aber
gelesen zu haben, daß ein Gericht auch einmal eine andere Meinung hierzu
( volle Beitragspflicht auch des entsprechenden Straßenuntergrundes,
nicht jedoch der Gräben ) vertreten hat.
* Zur Einstufung ist
zu sagen, daß auch hier der UPW/FW OB Thumann und seine Stadtspitze
einen "gewissen" Beurteilungsspielraum haben, der vor Gericht nur
daraufhin nachgeprüft werden kann, ob dieser Rahmen überschritten wurde.
Es gilt jedoch der Grundsatz, daß Anliegerstraßen eigentlich nur den
Anliegern dienen, der Vorteil also in der Anfahrbarkeit und damit auch
Bebaubarkeit liegt. Die Haupterschließungsstraßen dienen der "Sammlung"
der reinen Anliegerstraßen. Die dürfte m.E. bei den größeren links oder
rechts abzweigenden Seitenstraßen der Fall sein. Bei
Hauptverkehrsstraßen wird der Anliegerfaktor zugunsten des
Durchleitungsfaktors des Verkehrs ( die schnelle Durch- oder Ableitung
des Verkehrs ist vorgegebenes Ziel ) erheblich zurückgedrängt oder ganz
verdrängt.
* Immer einen guten
Willen vorausgesetzt, könnte hier also problemlos eine
Hauptverkehrsstraße angenommen werden. Bei Hauptverkehrsstraßen
übernimmt die Stadt 70 % der "beitragsfähigen" Kosten, bei
Haupterschließungsstraßen nur 50 %.
* Von Interesse
könnte auch sein, zu welchem Beitrag die Anlieger der
Straßenerneuerungen im Stadtkern herangezogen wurden, gerade weil
ein Großteil dieser Kosten bezuschußt wurde, wäre nur mehr ein
kleiner Kostenanteil auf die Grundeigentümer getroffen. Meines
Wissens wurde hier aber auf Anliegerbeiträge verzichtet.
*
Sie sehen, es wäre zu Gunsten der beitragpflichtigen
Grundstücksbesitzer durchaus sehr viel rechtlicher Spielraum möglich -
wenn denn ein guter Wille vorhanden ist. Dies darf aber aufgrund der
bisherigen Äußerungen bezweifelt werden. Die Stadt braucht schließlich
Geld, um andere Projekte mit zu finanzieren, wie die Stadthalle oder
zumindest teilweise rechtswidrige Subventionen an Ärzte ( siehe z.B.
Ärztezentrum-Tiefgaragen, oder noch beim Petitonsausschuß das
Metzenauer-Grundstück an Dr. Hoffmann und die künftig zu erwartenden
"Subventionen für die Erschließung des geplanten Einkaufszentrums,
welches jetzt ja so schon "Fachmarktzentrum heißt etc. ). Ich hoffe, daß
ich Ihnen mit meinen kleinen Ausführungen zum Straßenausbaubeitrag ein
bißchen weiter geholfen habe. Hätte die Stadt hier schon konkrete
Antworten auf meine Fragen gegeben, hätte durchaus schon Konkreteres
dazu gesagt werden können.
Mit freundlichen
Grüßen
Dieter Ries
Quelle: www.flitz-neumarkt.de
Pressemitteilung
CSU-Ortsverband Woffenbach
Mangelnde Bürgerinformation für die Anlieger der
Schlossstraße
05.04.2007. Die Informationspolitik der Stadt bezüglich der beschlossenen
Sanierungsmaßnahmen der Schloßstraße in Woffenbach weißt erhebliche Defizite
auf. „Die Anwohner der Schloßstraße beschweren sich über die Salamitaktik
hinsichtlich der Informationen Seitens der Verantwortlichen der Stadt“, erklärt
der Vorsitzende des CSU-Ortsverbandes Woffenbach, Maximilian Federhofer. „Im
Oberbürgermeisterwahlkampf wurde der CSU-Fraktion und dem damaligen
Oberbürgermeister Alois Karl aus Wahlkampfkalkül mangelnde Transparenz in ihrer
Arbeit vorgeworfen. Die derzeitige Informationspolitik hätte sich die CSU aus
Respekt dem Bürger gegenüber jedoch niemals erlaubt“, sagte Federhofer.
Oberbürgermeister Thomas Thumann lasse weder Offenheit noch Transparenz den
Bürgern gegenüber erkennen. Im Augenblick werde vielmehr nach dem Prinzip
verfahren, die Anwohner zwar bezahlen zu lassen, jedoch bei den Informationen zu
sparen.
Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat der CSU-Ortsverband die
Stadt aufgefordert, die Bürger im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen zu
einer Bürgerversammlung einzuladen. Mitte Februar diesen Jahres hat die
CSU-Woffenbach Verbesserungsvorschläge bezüglich der Sanierungsarbeiten
an die Stadt gegeben. Anschließend hat der CSU-Ortsverband, der die
Anwohner in einem Informationsschreiben über die anstehende Entscheidung
im Stadtrat aufklärte. „Spätestens der Andrang bei der Stadtratssitzung
am 1. März hätte Oberbürgermeister Thomas Thumann aufrütteln müssen, die
Bürger nun besser zu informieren“, betonte der CSU-Ortsvorsitzende.
Erneut wurde gefordert, diesmal von CSU-Fraktionsvorsitzenden Ferdinand
Ernst, schnellstens eine Bürgerversammlung einzuberufen. Doch anstatt
die Bürger nun endlich in der gebotenen Weise aufzuklären, rollten
zunächst die Bagger für die Vorarbeiten an. Auf erneute Nachfrage des
CSU-Ortsverbandes durch CSU-Stadtrat Herbert Fischer wurde, nun knapp
zwei Monate später, der 26. April in Aussicht für eine Bürgerversammlung
gestellt.
Derzeit beschränkt sich der Informationsfluss laut Federhofer nur auf
Eigeninitiative der Anwohner selbst. Durch Telefonate können diese einen
ungefähren Wert, der zu erwartenden Kosten erfragen. „Die Woffenbacher
begrüßen die Sanierung der Schloßstraße, die durch den eklatant
schlechten Zustand mehr als notwendig ist. Diese Akzeptanz fördert
jedoch die derzeitige Informationspolitik in keiner Weise“, erklärte
Maximilian Federhofer. Die Bürger seien bereit, ihren Teil zu leisten,
jedoch hätten diese ein Recht darauf, über die Kosten und die noch
offenen Fragen endlich aufgeklärt zu werden.
Maximilian Federhofer
CSU-Ortsvorsitzender
Woffenbach
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